Bei einer Gefährdungsanalyse sollen technische sowie betriebstechnische Mängel in einer Trinkwasser-Installation festgestellt und aufgezeigt werden sowie eine Bewertung von Gefährdungen im Hinblick auf die Hygiene und die Gesundheit erfolgen, die sich durch den Betrieb und die Nutzung einer Trinkwasseranlage ergeben können. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen einer ereignisorientierten und einer systemorientierten Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen.
Eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (mehr als 100 KBE/100 ml Wasser) sind Auslöser einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse. Eine Überschreitung dieses technischen Maßnahmewertes ist aber nicht der einzige Auslöser für die Notwendigkeit einer Gefährdungsanalyse. Auch wenn andere Tatsachen bekannt werden, die auf eine Nichteinhaltung der Grenzwerte und Anforderungen der §§ 5 bis 7a TrinkwV hindeuten (z.B. Verfärbung, Geruch, Geschmack), hat der Betreiber entsprechende Auflagen zu erfüllen.
Die Erstellung einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse dient zur Ursachenklärung sowie zur Beseitigung von mikrobiologischen Kontaminationen in Trinkwasser-Installationen und ist nach §16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich vorgeschrieben. Die Erstellung einer freiwilligen, systemorientierten Gefährdungsanalyse bietet dagegen die Möglichkeit, vorhandene Schwachstellen und Gefährdungen in einer Trinkwasser-Installation frühzeitig zu erkennen und gemäß §17 Trinkwasserverordnung einen hygienisch sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu gewährleisten.
Die Vorgehensweise erfolgt bei einer ereignisorientierten und bei einer systemorientierten Gefährdungsanalyse gleichermaßen.
Die Feststellung der Gefährdungspunkte bzw. Mängel erfolgt stets durch eine Ortsbegehung und Prüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). Der Ablauf und die Gestaltung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen wird über die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" vom 01.01.2018 geregelt. Hierbei gelten folgende Vorgaben:
Die Gefährdungsanalyse muss durch den Sachverständigen persönlich erstellt werden, sie muss nachvollziehbar, logisch strukturiert, für den Laien verständlich und für den Fachmann ausreichend erklärbar sein.
Durch die mehrjährige Erfahrung bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasseranlagen, regelmäßigen Weiterbildungen auf diesem Gebiet und der Qualifikation zum VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene sind wir Ihr spezialisierter Ansprechpartner auf diesem Gebiet.