Legionellenprüfung für Trinkwasser-Installationen

 

Seit dem 1. November 2011 sind Unternehmer und sonstige Inhaber (UsI) sowie Betreiber von Trinkwasser-Installationen nach §14 Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) gesetzlich dazu verpflichtet, das Warmwasser in einer Trinkwasser-Großanlage, wenn es bei deren Entnahmestellen es zu einer Venebelung von Wasser kommen kann (Duschen, Küchenspülen, etc.), regelmäßig auf das Vorkommen von Legionellen zu untersuchen.

 

Die erstmalige Untersuchung der gesetzlich vorgeschriebenen Legionellenprüfung musste bereits bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein.

 

Von der Untersuchungspflicht betroffene Trinkwasser-Installationen sind bei einer Trinkwasserabgabe an die Öffentlichkeit mit ständig wechselndem Personenkreis (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, Hotels, Bürogebäude, etc.) einmal jährlich und im Rahmen einer rein gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit (z.B. Mietshäuser, Wohnanlagen, etc.), in periodischen Abstand von drei Jahren zu überprüfen.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Kleinanlagen zur Trinkwassererwärmung.

 

Wir garantieren Ihnen eine regelkonforme Durchführung von Legionellenprüfungen Ihrer Trinkwasser-Installation nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und der Empfehlung des Umweltbundesamtes.

 

  • Orientierende Legionellenuntersuchung

Erstuntersuchung und wiederkehrende, jährliche bzw. 3-jährliche Überprüfung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung und DVGW-Arbeitsblatt W551, Abschnitt 9.1.

  • Weitergehende Legionellenuntersuchung

Weitergehende Legionellen- Untersuchung zur Ursachenklärung einer Legionellen-Kontamination gemäß DVGW-Arbeitsblatt W551, Abschnitt 9.2.

  • Festlegung von Probenahmestellen

Festlegung der Entnahmestellen zur Probenahme nach UBA-Empfehlung und DVGW-Arbeitsblatt W551, Abschnitt 9. für die Durchführung von orientierenden und weitergehenden Untersuchungen.

 

Sachverständigenbüro

für Trinkwasserhygiene & Raumlufthygiene

MIRKO GERMANN


 Mirko Germann

Staatlich geprüfter Techniker HLK

VDI - BTGA - ZVSHK - zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene (TWH)

 

Ernst Thälmann Straße 47 - 09465 Sehmatal-Sehma

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