Bei allen Anlagen, bei denen Wasser in eine Luftströmung gelangt, besteht die Neigung zur Tröpfchenbildung (Aerosolbildung). Diese Tröpfchen, die Mikroorganismen enthalten können, werden von der Luft bzw. der Abluft mitgerissen und gelangen nachfolgend in die Umgebung. Aus diesem Grund ist die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers entscheidend für den sicheren Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (sog. Luftwäschern).
Bei nicht bestimmungsgemäßem Betrieb kann es zur Bildung von Biofilmen sowie zu einer Vermehrung von anderen Keimen wie z.B. Legionellen oder Pseudomonas aeruginosa (Pseudomonaden) im Nutzwasser kommen. Dabei können insbesondere Legionellen bei Menschen schwerwiegende Krankheiten auslösen, wenn diese in der Abluft von offenen Kühltürmen enthalten sind und von Menschen eingeatmet werden. Kranke bzw. immungeschwächte Personen, ältere Menschen und Kinder sind hierbei besonders gefährdet.
Vor dem Hintergrund mehrerer eingetretener Legionellenausbrüche aus technischen Wassersystemen ist am 19.07.2017 die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider veröffentlichet worden. In deren Folge traten umfangreiche Prüfpflichten für Anlagenbetreiber am 19. August 2017 in Kraft. Zu den Wichtigsten Vorgaben gehören der ordnungsgemäße Betrieb der Anlagen, die nunmehr festgelegte regelmäßige Überwachung der Kühlwasserqualität mittels Wasserproben auf Legionellen und die entsprechende Dokumentation.
Für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider hat die Überwachung alle 3 Monate, für Kühltürme hingegen jeden Monat zu erfolgen.
Wie bereits in der seit Januar 2015 gültigen VDI 2047 Blatt 2 für offene Verdunstungskühlanlagen in Bezug auf die Hygieneanforderungen gefordert , legt nun die 42. BImSchV verbindliche Betreiberpflichten auf Bundesebene fest.
Hierbei geht es insbesondere um die regelmäßige sachkundige Überwachung der Nutzwasserqualität sowie geeignete Gegenmaßnahmen bei Auffälligkeiten.
So muss der Betreiber regelmäßige Inspektionen zur präventiven Erfassung des hygienischen Zustandes der Anlage durchführen bzw. durchführen lassen. Monatlich, mindestens jedoch vierteljährlich, müssen mikrobiologische Untersuchungen der allgemeinen Koloniezahl sowie der Untersuchung auf Legionellen erfolgen. Eine zusätzliche Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa ist sinnvoll (optional). Zusätzlich ist eine kontinuierliche Überwachung und Dokumentation der physikalisch-chemischen Wasserbeschaffenheit in mindestens 14-tägigen Intervallen auf folgende Parameter des Kreislaufwassers erforderlich:
Bei ausreichender Erfahrung und bei Konstanz der Messergebnisse kann der Prüfrhythmus auf bis zu 2 Monate ausgedehnt werden. Werden bei den Untersuchungen im Labor Überschreitungen von Maßnahmenwerten festgestellt, hat der Betreiber die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren und Gegenmaßnahmen (z.B. Gefährdungsbeurteilung) einzuleiten.
Die Gefährdungsbeurteilung muss unter Beteiligung einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Die umfangreiche Fachkunde muss u.a. durch ein Zertifikat einer Schulung nach VDI 6022 Kategorie A und / oder VDI 2047 Blatt 2 nachgewiesen werden.
Unsere Sachkundigen besitzen beide Qualifikationen und führen alle erforderlichen Arbeiten gern für Sie aus. Weiterhin beantworten wir all Ihre Fragen und beraten Sie ausführlich.